HARATECH – VON DER ERSTEN IDEE BIS ZUR SERIENFERTIGUNG

Firmengeschichte

2003        

Im Privathaus von Herrn Haiberger gründeten im Sommer 2003 Manfred Haiberger und Martin Rapperstorfer auf 90 m² Gesamtfläche das Unternehmen HARATECH.

2005

Geleitet von dem Ziel ein vollständiger Entwicklungsdienstleister im Bereich der Kunststofftechnik zu werden wuchs das Unternehmen weiter und die junge Firma investierte im Sommer 2005 die ersten 40 000 € des Cash-Flows in einen Umzug nach Allhaming (290 m² Gesamtfläche).

2006

Während das Unternehmen um weitere Auf- und Verträge wuchs, verkleinerte sich die Führungsetage Ende 2005 mit dem Ausstieg von Herrn Rapperstorfer um 50% und Herr Haiberger übernahm 2006 die alleinige Führung der Firma.

2007 – 2011

Von 2007 bis 2011 wurde das Unternehmen laufend erweitert und mit 2011 zählten eine Werkstatt, ein Designdepartment und ein 3D-Messraum dazu.

2012 – 2015

Die Entwicklung von HARATECH schreitet voran! Es wird in eine Spritzguss- und in eine CNC-Fräsmaschine investiert und die ersten Serienprojekte abgewickelt. Das 3D-Druckzentrum Wolfgang Ramoser in Innsbruck wird von HARATECH übernommen.

2016

Ein weiterer Meilenstein in der Firmengeschichte. HARATECH übersiedelt als einer der ersten Pioniere von Allhaming nach Linz in die Tabakfabrik! Herr Haiberger bringt die Haratech Manfred Haiberger e. U. in die neu gegründete HARATECH GmbH ein.

2018

Die HARATECH GmbH wird im Zuge der ISO-Zertifizierung neu strukturiert. Herr Haiberger übernimmt die 25,1% Gesellschaftsanteile der HTG Group GmbH und installiert am neuen Innovationsstandort in Linz ein Führungsteam zum weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit.

2019

Im Jänner 2019 übersiedelte das Unternehmen zu seinem aktuellen Standort – Magazin 3 | 3.OG – auf fast 1000m², wo auch das HARATECH Innovation-Lab installiert wurde.

 

Die Motivation Innovationsführer im Bereich der Kunststofftechnik zu sein und die Vision einen durchgängigen Entwicklungsprozess im eigenen Haus anzubieten hielten das Unternehmen auf Kurs und führten es an den Punkt an dem es jetzt ist:

 

HARATECH ist ein etablierter Systemlieferant für Serienfertigungen und Sonderlösungen.

 

Erfolge

2005

Nominierung für den Adolf Loos Staatspreis für Design für die Entwicklung eines Trainingsgerätes für Parkinsonkranke

2011

Clusterland Award für das beste Kooperationsprojekt zwischen Unternehmen und F&E-Einrichtungen

2018

Entwicklung HARATECH  Bio-Kunststoff als Eigenprodukt für die Brillenfertigung

2019

Patent für 3D-Druckformen für große Kunststoffteile

Vöslauer – erste 100% rePet Brille der Welt

 

In unseren NEWS finden Sie weitere spannende Ereignisse und zahlreiche Projekte rund um HARATECH!

Karriere

LEHRE ALS KUNSTSTOFFTECHNIKER/IN (m/w)

Als Innovationsführer im Bereich der Kunststofftechnik entwickeln wir von der ersten Idee bis zum fertigen Produkt. Stetiges Wachsen und Weiterentwickeln sind wichtige Teile unserer Unternehmenskultur und deshalb liegt uns auch Deine Ausbildung sehr am Herzen.

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MODELL – UND FORMENBAUER (m/w)

Handwerkliches Geschick und Hausverstand zeichnen Dich aus? Wir bieten Dir einen abwechslungsreichen Aufgabenbereich, in dem Du aktiv an Entwicklungsprojekten mitarbeiten kannst. Wir sind ein junges und dynamisches Team und freuen uns auf Deine Bewerbung!

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INITIATIVBEWERBUNG

MANCHMAL KOMMT DAS BESTE UNERWARTET – wir sind immer offen für kreative und engagierte Mitarbeiter, die gerne Teil unseres innovativen Unternehmens werden wollen. Dein Profil findet sich nicht in den Jobangeboten? Dann ergreif die Initiative und schick Deine Bewerbung an: Office@haratech.at

 

Presse

Hier können Sie unsere Logos downloaden. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Verwendung kontaktieren Sie uns bitte einfach per Mail.

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Haratech GmbH
Stand Juni 2017
§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Die Firma Haratech GmbH (nachfolgend als „Haratech“ genannt) führt sämtliche Verkäufe und / oder Lieferungen von Dienstleistungen, Produkten, Geräten, Software, Zubehör und Ersatzteilen (nachfolgend „Produkte“ genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.
Die schriftlich vereinbarte Abänderung einer Regelung oder Ergänzung der AGB lassen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Haratech nicht anerkannt. Haratech ist nicht verpflichtet, AGB des Kunden zu widersprechen, selbst dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Vertragserfüllungshandlungen und / oder Stillschweigen seitens Haratech gelten nicht als Zustimmung zu von ihren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
§ 2 AUFTRÄGE / SPEZIFIKATIONEN
1. Sämtliche Angebote von Haratech sind unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Haratech zustande. Vorausgehende Erklärungen des Kunden, insbesondere Bestätigungsschreiben, gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss.
2. Änderungen am Angebot und / oder an vereinbarten Herstellungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Zusicherungen und Nebenabreden von Haratech und / oder seinen Vertretern sind nur bindend, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Angaben über technische Daten in Prospekten, Werbematerial udgl. sowie sonstige schriftliche und / oder mündliche Äußerungen stellen bloß unverbindliche Richtwerte dar und sind nur dann maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. In solchen Unterlagen enthaltene Angaben über die wirtschaftliche Verwendbarkeit sind nur unverbindliche Beispiele und beinhalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Verwendbarkeit der
Produkte für seinen speziellen Anwendungsfall durch eigene Versuche festzustellen.
§ 3 PREISE
1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
2. Die Preise enthalten Verpackung, Versandkosten bis zur Warenannahmestelle des Kunden sowie die Transportverpackung. Nicht enthalten sind die Kosten für Haustransport, Installation und Inbetriebnahme.
§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.
2. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an Haratech zu erfolgen.
3. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht, ist Haratech berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% p.a. über dem aktuellen Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu berechnen. In jedem Fall ist Haratech berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und/oder Rechtsanwaltskosten, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich solchen aus Voraufträgen gegenüber Haratech nicht nach, ist Haratech berechtigt, weitere Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung ihrer fälligen Forderungen einschließlich Verzugszinsen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist Haratech berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheiten auszuführen.
5. Der Kunde von Haratech ist nicht berechtigt Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer zurückzubehalten oder aufzurechnen.
§ 5 FREMDLEISTUNGEN / FREMDKOSTEN
1. Werden im Zuge einer Dienstleistung durch Haratech Fremdleistungen (z.B. Prototypen, Modelle, etc…) erstellt, so sind diese, vor Weitergabe an den Kunden durch Haratech freizugeben. Dieser Punkt ist auch dann einzuhalten, wenn diese Leistung nicht von Haratech selbst in Auftrag gegeben wird.
§ 6 LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG
1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk von Haratech.
2. Der angeführte Liefertermin versteht sich mangels anderslautender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als Richtwert und berechtigt den Kunden bei „Überschreitung“ nicht zum Ersatz eines dadurch entstanden Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sofern Haratech Kenntnis davon erlangt, dass Liefertermine nicht eingehalten werden können, wird Haratech den Kunden darüber informieren.
3. Sofern Liefer– bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund Umstände in der Sphäre des Kunden eintreten, so verlängern sich die Liefer– bzw. Leistungstermine entsprechend.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von Haratech nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.
5. Haratech ist zu Teillieferungen berechtigt.
6. In den meisten Fällen beinhalten die Lieferbedingungen die übliche von einem Kurierunternehmen benötigte Lieferzeit. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Haratech nicht für verspätete Lieferung, falls durch das Kurierunternehmen verursacht, verantwortlich gemacht werden kann.
§ 7 GEHEIMHALTUNG
1. Haratech verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller durch die Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden.
2. Der Kunde verpflichtet sich über Vorgänge, Daten und sonstige geschäftlichen oder technischen Informationen aus dem Geschäftsbereich von Haratech, die ihm anlässlich oder gelegentlich durch Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, auch über die Dauer der Geschäftsverbindung hinaus geheim zu halten, es sei denn Haratech stellt ihn von dieser Verpflichtung ausdrücklich frei. Der Kunde verpflichtet sich zudem, seine Angestellten und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten und dies zu dokumentieren und auf Verlangen von Haratech nachzuweisen
3. Darüber hinaus besteht für den Kunden eine Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten über die durch Haratech erarbeiteten Inhalte und Lösungen. Wird aufgrund des Projektverlaufes die Weitergabe von Projektinhalten an Dritte erforderlich (Werkzeugbau, Werbeagentur, etc…), so muss dies mit Haratech zuvor abgesprochen werden. In diesem Fall wird die Geheimhaltungsvereinbarung sinngemäß erweitert.
4. Ein einseitiges Aufheben der Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht möglich
§ 8 MUSTER / BELEGEXEMPLAR
Haratech hat, sofern die Materialkosten des Produktes den Preis eines geringfügigen Wirtschaftsgutes nicht übersteigen, Anspruch auf ein kostenloses Belegexemplar. Bei teureren Gütern verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Wunsch von Haratech ihr ein Exemplar zum Werksabgabepreis zu überlassen.
§ 9 GEFAHRÜBERTRAGUNG UND ERFÜLLUNGSORT
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen, Nachlieferungen oder Nachbesserungen erfolgen oder wenn Haratech Haustransport, Installationen oder Inbetriebnahme der Produkte übernommen hat. Für den Haustransport trägt die Gefahr stets der Kunde. Verzögert sich die Übergabe infolge von Umständen, die Haratech nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Dies bedeutet insbesondere, dass Haratech seinen Vergütungsanspruch behält, wenn nach diesem Zeitpunkt die Übergabe aus nicht von Haratech zu vertretenden Gründen unmöglich war.
2. Erfüllungsort ist der Sitz von Haratech.
§ 10 GEWÄHRLEISTUNG
1. Wegen der besonderen Eigenschaften der Produkte und der Gefahr von Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, die Waren auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften unverzüglich, jedenfalls vor Verwendung der Produkte, zu untersuchen und zu prüfen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht unverzüglich – offene Mängel spätestens binnen 10 Tagen ab Übergabe – schriftlich gerügt werden.
2. Die Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die nach Gefahrenübergang eingetreten sind und auf Umständen beruhen, welche von Haratech nicht zu vertreten sind. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der geltend gemachte Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden hat; § 924 Satz 2 ABGB findet keine Anwendung.
Insbesondere entfällt eine Gewährleistung für Produkte
a. die nach Gefahrenübergang über das normale Maß hinaus – Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Staub, Gas, Magnetismus oder sonst den Anleitungen von Haratech widersprechenden – Umweltbedingungen ausgesetzt sind;
b. die vom Kunden entgegen den Spezifikationen und Anleitungen von Haratech benutzt, geändert oder erweitert werden;
c. in die Eingriffe Dritter oder des Kunden erfolgen, die nicht von Haratech autorisiert sind;
d. die durch Zusammenschalten von Haratech Produkten mit anderen Geräten schadhaft werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Handlungen
oder Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich waren;
e. die auf eine fehlerhafte nicht von Haratech vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
3. Weitergehende Obliegenheiten nach §§ 377, 378 UGB bleiben unberührt. Herstellungsbedingte Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen begründen keinen Mangel. Eine Verletzung der Prüf- und Rügeobliegenheit führt zum unweigerlichen Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden.
4. Der Käufer ist verpflichtet, Haratech die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf Verlangen von Haratech den beanstandeten Gegenstand oder ein Muster zur Verfügung zu stellen. Bei Transport- oder Bruchschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei Schadensfeststellung befindet. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entfällt eine Gewährleistung.
5. Die Bestellung und Verwendung der Produkte liegt im ausschließlichen Einflussbereich des Kunden. Die Auswahl der gelieferten Waren erfolgt ausschließlich aufgrund des dezidierten Käuferwunsches. Die Prüfung und allenfalls Einholung von notwendigen behördlichen Genehmigungen ist alleinige Sache des Käufers.
6. Bei Vorliegen eines berechtigten und fristgerecht gerügten Mangels hat Haratech diesen nach ihrer Wahl zu verbessern, auszutauschen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
7. Besondere Eigenschaften für Prototypen gelten nur als zugesichert, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt ist.
§ 11 LAGERUNG UND ENTSORGUNG VON PRODUKTIONSBEHELFEN
1. Die zur Erstellung von Prototypenteilen notwendigen Produktionsbehelfe (Urmodelle, Formen und andere Hilfsmittel) werden im Regelfall nicht an den Kunden ausgeliefert. Die verwendeten Produktionsbehelfe werden, sofern nicht zur Entsorgung freigegeben, ein Jahr gratis für den Kunden gelagert. Nach einem Jahr werden sämtliche Urmodelle und Silikonformen fach- und umweltgerecht entsorgt.
2. Falls vom Kunden eine längere Lagerung als ein Jahr gewünscht wird, ist dies mindestens ein Monat vor Ablauf der obigen Jahresfrist, spätestens jedoch elf Monate nach Bestelldatum, Haratech schriftlich mitzuteilen. Haratech stellt dem Kunden eine entsprechende Lagergebühr in Rechnung.
3. Ausgenommen davon sind extra zur Auslieferung bestellte Prototypenteile und Formen. Diese gehen mit
Abschluss der Fertigung an den Kunden. Nicht gelagert werden sämtliche Bruchstücke von Urmodellen und Silikonformen, die aus Sicht von Haratech nicht mehr verwendet werden können.
4. Gussformen und Hilfswerkzeuge für Vakuumgussteile sind und verbleiben im Eigentum von Haratech und werden nicht an den Kunden herausgegeben. Haratech ist berechtigt Gussformen wiederzuverwerten.
§ 12 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Haratech behält sich das Eigentum an gelieferten Dienstleistungen, Entwicklungen und / oder Produkten (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen vor. Ein Eigentumsvorbehalt des Kunden wird nicht anerkannt.
2. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Haratech zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser-, Bruchschäden, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern und dies zu dokumentieren und auf Verlangen von Haratech nachzuweisen. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluss dieser Vereinbarung an Haratech ab, welche die Abtretung annimmt.
3. Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Kunde Haratech unverzüglich schriftlich zu unterrichten unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen. Der Kunde hat in jedem Fall der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf die Rechte von Haratech sofort zu widersprechen. Die Kosten einer notwendigen werdenden Wahrung der Rechte von Haratech trägt der Kunde.
4. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verarbeiten, verbinden und vermischen. Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für Haratech, welche einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder neuen Sache entspricht. Ziffer 2 gilt insoweit entsprechend.
5. Der Kunde ist ferner zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im Miteigentum von Haratech stehender Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 1 genannter Ansprüche zur Sicherheit an Haratech ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten
Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von Haratech, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen abgetreten. Auf Verlangen von Haratech wird der Kunde Haratech Namen und Anschriften der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Haratech darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist nicht erlaubt.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Haratech berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen und die Berechtigung der Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Verarbeitung, Versendung und Vermischung von Vorbehaltsware zu widerrufen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Haratech liegt soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, kein Rücktritt vom Vertrag. Haratech ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen.
7. Soweit Haratech berechtigt ist Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten.
§ 13 SCHUTZRECHTE / NUTZUNGSUMFANG
1. Nach ordentlichem Vertragsabschluss gehen sämtliche Nutzungsrechte, unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber allen, unter § 4 angeführten Zahlungsbedingungen, ordnungsgemäß nachgekommen ist, an den Kunden über. Dies gilt ausschließlich für den vom Kunden zur Realisierung ausgewählten Lösungs- und Entwicklungsvorschlag.
2. Sämtliche Rechte – auch solche die erst anlässlich der Auftragsdurchführung entstehen – wie insbesondere Immaterialgüter-, Leistungsschutz-, Know-how- und Bearbeitungsrechte verbleiben bei Haratech. Dies gilt insbesondere auch für von Haratech im Rahmen der Auftragsdurchführung erstellten Konstruktions- und Planungsarbeiten.
3. Know-how, vertrauliche Informationen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Konstruktionsunterlagen, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Patente, Warenzeichen, Marken und / oder Muster (eingetragen oder nicht), Urheberrechte (einschließlich künftiger Urheberrechte) samt zugehöriger Anmeldung, stets materielles und geistiges Eigentum von Haratech.
4. Möchte der Auftraggeber für etwaige Alternativvorschläge, die im Projektverlauf erarbeitet wurden, die Nutzungsrechte erlangen, so ist dies ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und hat der Kunde für diese ein entsprechendes Honorar zu entrichten.
5. Falls nicht ausdrücklich gegenteilig vereinbart, sind nach Vertragsabschluss alle von Haratech zur Kommunikation der Lösungen erstellten Originalunterlangen an Haratech zu retournieren.
6. Die im Zuge der Zusammenarbeit erstellten Präsentationsunterlagen dürfen vom Auftraggeber nicht ohne vorherige Absprache mit Haratech zu Zwecken des Marketing, der Produktpräsentation, der Öffentlichkeitsarbeit oder Ähnlichem genutzt werden.
7. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den vertragsgegenständlichen Gewerken wie insbesondere Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken verbleiben auch nach Zahlung des Entgelts bei Haratech. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung erhält der Auftraggeber das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen.
8. Nach Vertragsabschluss ist es Haratech gestattet, die erstellte Leistung zur Eigenwerbung heranzuziehen.
§ 14 HAFTUNG
1. Haratech übernimmt weder eine Haftung aus Schadenersatz, insbesondere nicht für mittelbare und indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, noch aus Garantie oder Produkthaftung, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
2. Sofern Haratech nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach jedenfalls mit dem konkreten Auftragswert beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
3. Haratech übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in dem Einflussbereich von Haratech stehen.
4. Für Datenverluste haftet Haratech im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen höchstens in dem Umfang, der sich auch dann nicht verhindern lässt, wenn der Kunde von ihm erstellte Daten unverzüglich nach Abschluss jeder Bearbeitung durch eine Kopie in maschinenlesbarer Form sichert bzw. gesichert hätte.
§ 15 IRRTUM / LAESIO ENORMIS
1. Dem Kunden sind die Leistungen und Qualitäten von Haratech bekannt. Sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, verzichtet
der Kunde den mit Haratech geschlossenen Vertrag anzufechten und / oder eine Anpassung oder Aufhebung geltend zu machen. Ansprüche aus Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) werden ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 16 ABTRETUNGSVERBOT
Der Kunde darf Ansprüche gegen Haratech, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, nicht an Dritte abtreten.
§ 17 SALVATORISCHE KLAUSEL
1. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
§ 18 SONSTIGES
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden. Dem Schriftlichkeitserfordernis gemäß diesen AGBs wird entsprochen, wenn eine Erklärung per E-Mail abgegeben wird, wobei für den Zugang dieser Erklärung die gemäß ECG vorhergesehenen Bestimmungen gelten.
2. Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, ist ausdrücklich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen anwendbar; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Linz vereinbart.
4. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Stand: Mai 2018

Wir, die Haratech GmbH, Peter-Behrens-Platz 6, sind Betreiber der Webseite [www.haratech.at] und der darauf angebotenen Dienstleistungen und damit einhergehend verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten und die Vereinbarkeit der Datenbearbeitung mit österreichischem Recht.

Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO sowie anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Daher informieren wir Sie im Folgenden gerne über den Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Erklärungen aufgrund Gesetzesänderungen angepasst werden können.

Es wird empfohlen, unsere Datenschutzerklärung regelmässig zu sichten. Ihre persönlichen Daten werden während der Nutzung unserer Webseite  in folgendem Umfang und zu folgenden Zwecken von uns erhoben und verwendet:

UMFANG UND ZWECK DER ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Besuch unserer Website

Beim Besuch unserer Website speichern unsere Server temporär jeden Zugriff in einer Protokolldatei. Folgende Daten werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung nach spätestens zwölf Monaten von uns gespeichert:

  • Datum und die Uhrzeit des Zugriffs,
  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Name und die URL der abgerufenen Datei,
  • Land von welchem sie zugegriffen haben,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgte,
  • Betriebssystem Ihres Rechners und der von Ihnen verwendete Browser,
  • Name Ihres Internet-Access-Providers.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt zu dem Zweck, die Nutzung unserer Website zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), die Systemsicherheit und –stabilität dauerhaft zu gewährleisten und die Optimierung unseres Internetangebots zu ermöglichen sowie zu internen statistischen Zwecken. Die IP-Adresse wird nur bei Angriffen auf die Netzinfrastruktur von [www.haratech.at] sowie zu statistischen Zwecken ausgewertet.

Online Anfragen, Kontaktformular

Die Eingabe von personenbezogenen, als auch nicht personenbezogenen Daten für die Erstellung ihrer  Anfragen bzw. über unser Kontaktaufnahme-Formular  auf unserer Webseite [www.haratech.at] erfolgt freiwillig.

  • Ihr Name (Pflichtfeld)
  • Telefonnummer (Pflichtfeld)
  • Emailadresse (Pflichtfeld)
  • Lieferadresse
  • Rechnungsadresse
  • Firma, UID-Nr.

Die Daten benötigt Haratech  zur Abwicklung, Administration und Überprüfung ihrer Anfragen. Soweit Sie eine Anfrage an Haratech senden, registrieren wir Sie als Kunde mit einer internen Kundennummer und speichern Ihre Daten im Kundenverzeichnis als auch ERP System für eine weitere Bearbeitung.

Kaufvertrag, Angebotslegung, Rechnungslegung, Lieferscheine

Wenn sie Haratech Produkte oder Dienstleistungen beziehen möchten, benötigen wir für die Abwicklung der notwendigen Verträge verschiedene Daten. Folgende Daten müssen Sie (Kunde) zwingend angeben:

  • Name und Vorname
  • Postadresse (Strasse, Gebäudenamen, Wohnungsnummer, PLZ, Ort)
  • E-Mail-Adresse
  • Anfragedaten und Datum

 Die Angabe darüber hinausgehender Daten erfolgt freiwillig.

Dienstleistung Infabity  

Wenn sie Haratech Diensleistungen Infabity (Bodyscan, 3D Druck Figuren, Brillen usw.) beziehen, benötigen wir für die Abwicklung personenbezogene biometrische Charakteristika. Diese Daten (Fotos, Videos, 3D Daten) werden bei uns im jeweiligen Kundenverzeichnis abgespeichert und für die Abwicklung ihrer Aufträge verwendet.

NUTZUNG IHRER DATEN ZU WERBEZWECKEN

Newsletter / Email-Werbung / Online-Werbung

Mit Ihrer Registrierung (Anfrageformular) bei www.haratech.at haben Sie eingewilligt, dass wir Ihre Personendaten für Werbemaßnahmen, wie z.B. zur Versendung von Emails mit allgemeinen Informationen, oder werbendem Charakter (Newsletter) bearbeiten.

Einen Newsletter von uns erhalten Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch. Bei Anmeldung zum Newsletter wird Ihre Email-Adresse mit Ihrer Einwilligung für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich vom Newsletter abmelden. Die Abmeldung ist jederzeit möglich.

WEITERGABE DER DATEN AN DRITTE

 Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur weiter, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben, hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Durchsetzung unserer Rechte, insbesondere zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis, erforderlich ist. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten an Dritte weiter, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Für diesen Zweck geben wir die erforderlichen Daten an Transportunternehmen, Banken und andere Dienstleister weiter. Diese Dienstleister nutzen Ihre Daten ausschließlich für die Auftragsabwicklung und nicht für weitere Zwecke.

ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN INS AUSLAND

 Wir sind berechtigt, Ihre persönlichen Daten auch an Dritte im Ausland zu übertragen, sofern diese zur Vertragsabwicklung erforderlich sind. Diese sind im gleichen Umfang wie Haratech GmbH selbst zum Datenschutz verpflichtet. Wenn das Datenschutzniveau in einem Land nicht dem österreichischen Gesetz entspricht, stellen wir vertraglich sicher, dass der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten demjenigen in Österreich jederzeit entspricht.

ANSPRUCH AUF AUSKUNFT, LÖSCHUNG UND BERICHTIGUNG

Sie können jederzeit, jedoch in angemessenen Abständen als auch ressourcenschonender Weise, Auskunft über Ihre von uns gespeicherten persönlichen Daten verlangen.

Zusenden von Daten ( z.B. Infabity Scan Daten, Haratech im Zuge einer Dienstleisung generierte Daten), welche zu Geschäftsentgang führen können, oder Betriebsgeheimnisse darlegen, werden verweigert. Eine Beantragung auf Löschung ist jederzeit durch den Betroffenen möglich.

Ein formelles Auskunftsersuchen hat schriftlich und unter Nachweis der Identität zu erfolgen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle der Löschung Ihrer Daten eine Inanspruchnahme unserer Dienste nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist.

Bitte beachten sie, dass für bestimmte Daten gesetzlich Aufbewahrungsfristen gelten. Diese Daten müssen bis zum Ablauf der Frist von uns gespeichert werden. Wir sperren diese Dateien in unserem System und nutzen sie ausschliesslich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

DATENSICHERHEIT

Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten gegen Manipulation, teilweisen oder vollständigen Verlust und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

COOKIES

Unsere Webseite wird zukünftig Cookies verwenden. Cookies helfen unter vielen Aspekten, Ihren Besuch auf unserer Webseite einfacher, angenehmer und sinnvoller zu gestalten. Cookies sind Informationsdateien, die Ihr Webbrowser automatisch auf der Festplatte Ihres Computers speichert, wenn Sie unsere Internetseite besuchen.

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SOCIAL MEDIA PLUG-INS

Auf unseren Internetseiten kommen Social Plugins von Facebook zum Einsatz, um den Onlineshop persönlicher zu machen. Hierfür nutzen wir insbesondere den „GEFÄLLT MIR“ oder „TEILEN“-Button. Es handelt sich dabei um ein Angebot des US-amerikanischen Unternehmens Facebook Inc. (1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA).

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschliesslich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert.
Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „GEFÄLLT MIR“ oder „TEILEN“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt.
Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundene Dienstleistungen zu erbringen. 
Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den DATENSCHUTZHINWEISEN VON FACEBOOK.

ANSPRECHPARTNER

Wenn sie Fragen zum Datenschutz auf unserer Webseite haben, Auskünfte verlangen möchten oder die Löschung Ihrer Daten beantragen möchten, senden Sie bitte eine Email an office@haratech.at.

 

 

Nutzerbestimmungen

N U T Z U N G S B E D I N G U N G E N

der Haratech GmbH (Infabity – The ART OF 3D Printing)

Stand Juni 2017

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma HARATECH GmbH (Infabity – The ART OF 3D Printing), Peter-Behrens-Platz 6, 4020 Linz (im folgenden „Haratech“), die im Zusammenhang mit dem 3D-Body-Scanner und der Anfertigung eines 3D-Drucks durch Haratech erbracht werden.

Zustandekommen des Vertrages / Scanvorgang

  • Der Kunde registriert sich vor dem 3D-Scan auf einem entsprechendem Terminal / Bildschirm. Der Kunde hat dabei Haratech sämtliche Angaben, insbesondere Name und Anschrift vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Änderungen sind durch den Kunden selbst unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  • Der Kunde hat nach dem Scanvorgang die Möglichkeit den Scan auf einem Bildschirm zu überprüfen. Mit der Bestellung gibt der Kunde den Scan frei und erteilt Haratech den Auftrag zur Produktion des 3D-Drucks.
  • Haratech weist ausdrücklich darauf hin, dass auch kleinste Bewegungen des Kunden während des Scanvorgangs die Qualität des Scans negativ beeinflussen können. Der Kunde kann daraus keinen Anspruch auf eine bestimmte Qualität des 3D-Scans bzw. des 3D-Drucks ableiten.
  • Feine Details und/oder Strukturen können im Zuge des 3D-Scans gänzlich verschwinden, sodass diese im 3D-Druck nicht wiedergegeben werden können und/oder die Qualität des 3D-Drucks negativ beeinflussen können. Eine Haftung von Haratech aus welchem Rechtsgrund auch immer ergibt sich daraus nicht.

Besondere Hinweise

  • Die nachfolgenden beispielhaften Hinweise sind vom Kunden jederzeit zu beachtet und einzuhalten. Bei Nichtbefolgung hat der Kunde keinen Anspruch gegen Haratech, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Den Anweisungen der Mitarbeiter von Haratech sind in jedem Fall unbedingt Folge zu leisten.
  • Der 3D-Scan ist insbesondere nicht geeignet für glänzende, reflektierende, transparente und/oder verspiegelte Gegenstände (z.B. Brillen).
  • Während des gesamten Scanvorgangs darf sich immer nur ein Kunde im 3D-Scanner aufhalten.
  • Es ist strengstens verboten, den 3D-Scanner und/oder bewegliche Teile und/oder die Lichtquellen zu berühren bzw. den Scanvorgang zu beeinflussen (z.B. Anhalten der beweglichen Teile udgl.).
  • In der unmittelbaren Umgebung des bzw. im 3D-Scanner ist es verboten zu rauchen, essen oder zu trinken.
  • Der Kunde bestätigt mit der Registrierung und Bestellung, dass er im Zeitpunkt des 3D-Scans keiner Beeinträchtigung welcher Art und Weise auch immer (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamenten udgl.) steht und sowohl psychisch als auch physisch in der Lage ist, sich dem Scanvorgang zu unterziehen.
  • Es wird empfohlen während des Scanvorgangs eine stabile Haltung einzunehmen, die während des gesamten Scanvorgangs eingehalten werden kann.
  • Minderjährige und Personen, die wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der Aufsicht bedürfen, ist der 3D-Scan nur in Begleitung einer entsprechenden Aufsichtsperson gestattet.
  • Der Kunde erklärt ausdrücklich durch den 3D-Scan keine Rechte Dritter zu verletzen.

Preise / Lieferung

  • Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile; hinzukommen etwaige Versandkosten.
  • Haratech behält sich das Eigentum am erstellten 3D-Druck bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.
  • Die Bearbeitungszeit des 3D-Drucks hängt von verschiedenen Umstände, wie Größe, Material, Farbe udgl. ab und kann zwischen zwei und zehn Wochen betragen. Das voraussichtliche Lieferdatum wird dem Kunden bei der Auftragserteilung mitgeteilt. Sofern das voraussichtliche Lieferdatum um mehr als vierzehn Tage verzögert wird, so wird der Kunde von Haratech darüber informiert. Dem Kunden erwachsen aus einer nicht in der Sphäre von Haratech liegenden Lieferverzögerung keine Rechte.

Haftungsausschluss / Qualität

  • Haratech übernimmt keine Haftung, sofern der Kunde gegen die gegenständlichen Nutzungsbedingungen verstößt. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Qualität des 3D-Drucks wenn der Kunde sich während des Scanvorgangs bewegt und / oder gegen eine der in dieser Nutzungsbedingung angeführten Hinweise verstoßen hat und / oder den Anweisungen der Mitarbeiter von Haratech nicht Folge geleistet hat.
  • Ein Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, sofern sich aus zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt.
  • Haratech übernimmt weder eine Haftung aus Schadenersatz, insbesondere nicht für mittelbare indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn noch aus Garantie oder Produkthaftung, soweit zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen nicht anderes vorsehen.
  • Sofern Haratech nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem konkreten Vertragsentgelt beschränkt, soweit dem konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  • Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Haratech, abrufbar unter www.haratech.at.
  • Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Bestimmungen des Rechtes des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers, dem nicht entgegenstehen, ist ausdrücklich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen anwendbar. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Falle von Streitigkeiten ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Haratech.
  • Erfüllungsort ist der Sitz von Haratech.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.